Angstpatienten ...
Fast jeder dritte Bundesbürger hat mehr oder weniger Angst vor der Zahnbehandlung. Bei ca. 12 Millionen Menschen ist die Angst jedoch so groß, dass sie den Besuch beim Zahnarzt ganz vermeiden. Die Folgen sind zunehmender Gebissverfall und infolgedessen gesellschaftliche Isolation - man traut sich nicht mehr zu sprechen oder zu lächeln und man schämt sich seiner Angst und seiner schlechten Zähne.
Oft traut man sich auch nicht, das Problem im Freundes- oder Verwandtenkreis anzusprechen, weil man fürchtet, auf Unverständnis zu stoßen. "Das ist doch überhaupt kein Problem", "stell Dich nicht so an" und "da muss man halt durch" sind die häufigsten Kommentare.
Angstpatienten brauchen einen verständnisvollen Zahnarzt, der auf ihre Bedürfnisse eingeht. Sie brauchen Geduld und Einfühlungsvermögen. In unserer Praxis richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen. Bitte sagen Sie schon bei der Terminvergabe, dass Sie Angstpatient sind, die Mitarbeiterin wird dann einen speziellen Termin mit Ihnen vereinbaren. Sollten Sie nur ein Gespräch wünschen - kein Problem, auch das ist möglich.
Sollten Sie im Vorfeld Fragen haben, so scheuen Sie sich nicht, uns eine E-Mail zu schicken, wir werden sie so schnell wie möglich beantworten.
Ein stufenweises Modell für Angstpatienten könnte z.B. wie folgt aussehen:
- Sitzung: Erstgespräch mit Schilderung der Angst und Ursachenforschung
- Sitzung: Untersuchung des Patienten und Behandlungsplanung
- Sitzung: Entfernung von Zahnstein/PZR
- Sitzung: Eigentliche zahnmedizinische Behandlung
Der "Ampelarm" ist für alle Beteiligten - auch bei der Kinderbehandlung- eine gute Kommunikationsmöglichkeit. Der linke Patientenarm (ist für den Behandler gut sichtbar) funktioniert bei uns wie eine Ampel: Ruht der Arm ruhig auf dem Bauch oder an der Seite des Patienten, dann steht die Ampel auf grün und die Behandlung kann beginnen. Wenn der Arm halb hoch gehoben wird, dann bedeutet dies (gelb) für den Zahnarzt : ACHTUNG - ich merke etwas, du kannst noch weiter machen aber bitte SEI VORSICHTIG! Wenn der Arm ganz nach oben gehoben wird (rot), dann heißt dies STOP! Und das bedeutet, dass die Behandlung sofort unterbrochen wird.
Ob eine Behandlung unter Vollnarkose für einen Angstpatienten in Frage kommt, kann nur in einer persönlichen Untersuchung festgestellt werden. Damit eine Krankenversicherung die Kosten übernimmt, muss ein Eingriff vorgenommen werden, der die Vollnarkose rechtfertigt (Weisheitszahnentfernung, Versorgung mit einer großen Anzahl an Kronen/ Brücken/ Füllungen oder ähnliches). Eine einzige Füllung z.B. rechtfertigt weder die Kosten noch den Aufwand für diese Behandlung.
Eine Untersuchung in der Praxis ist notwendig, um einen Behandlungsplan für die Vollnarkose aufzustellen und um festzulegen, wie viel Zeit dafür benötigt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Patient gesundheitlich die Vollnarkose verträgt. Hierzu muss ein Fragebogen der Anästhesie-Ärzte ausgefüllt werden; eine Untersuchung bei den Anästhesisten ist ebenfalls notwendig.